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Welche Person
soll mit mir und für mich entscheiden dürfen, falls ich selbst krankheitsbedingt entscheidungsunfähig sein sollte?

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht stellvertretend  für Sie zu entscheiden, zu handeln und Verträge abzuschließen. Dies geschieht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, sei es altersbedingt oder weil Sie krank sind.

Damit legen Sie selbst fest, wer im Bedarfsfall für Sie wichtige Entscheidungen treffen darf. Zu diesen Entscheidungen gehören finanzielle Angelegenheiten, Verträge, persönliche Wünsche – Sie können damit eine Vorsorge für unterschiedliche Lebensbereiche treffen.

Die Vorsorgevollmacht kann von jeder geschäftsfähigen Person über 18 Jahre bestimmt werden.

Wir empfehlen, jede Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen, damit das zuständige Betreuungsgericht im Bedarfsfall von deren Existenz Kenntnis hat.
Die Eintragung in dieses Vorsorgeregister können Sie selbst bei der Bundesnotarkammer schriftlich beantragen, online eintragen oder bei uns als anerkanntem Betreuungsverein eine Eintragung vornehmen lassen.

 

Kontakt

Kontakt

Lebenshilfe Betreuungsverein Kempten e.V.
Feilbergstraße 50
87439 Kempten
Telefon 0831 - 523 260
Fax 0831/52326-50
Mail: info@btv-ke.de
Unsere telefonische Beratungszeit
jeden Donnerstag von 9 - 11 Uhr
oder gerne nach Absprache
- auch persönlich -

Beitrittserklärung

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