Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Vorteil der Betreuungsverfügung ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Sie wählen damit von vornherein den gerichtlich kontrollierten Weg der Vorsorge.
Im Gegensatz zur Vollmacht entscheidet vor Inkrafttreten der Betreuungsverfügung ein Gericht, ob Bedarf besteht, ob der vorgeschlagene Betreuer geeignet ist. Der Vorgeschlagene wird bei Eignung dann vom Gericht zum Betreuer ernannt. Das Gericht kontrolliert dann auch den Betreuer bei seiner Tätigkeit.
Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden.
Wir empfehlen, jede Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, sowie Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen, damit das zuständige Betreuungsgericht im Bedarfsfall von deren Existenz Kenntnis hat.