Rechtliche Betreuung
Als Lebenshilfe Betreuungsverein Kempten e.V. führen wir seit über 30 Jahren rechtliche Betreuungen nach § 1814 ff BGB im Bereich Kempten und Oberallgäu. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot rund um das Thema rechtliche Betreuung und schulen, informieren und beraten ehrenamtliche Betreuer.
Mit dem 1. Januar 1992 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Betreuungsgesetz in Kraft, mit dem die bisherigen Maßnahmen der „Vormundschaft und Pflegschaft“ abgelöst wurden.
Nach diesem Gesetz wird denjenigen Menschen, die aufgrund von Erkrankung, Behinderung oder anderer Problematiken ihre persönlichen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden oder regeln können, ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.
Mit der Betreuungsrechtsrefom im Jahr 2023 wurde das persönliche Wohl, der Wunsch und die Selbstbestimmung des einzelnen Betroffenen nochmals ausdrücklich betont. Die rechtliche Betreuung soll eine partnerschaftlich geprägte Hilfestellung sein und dazu beitragen, die Selbständigkeit des Betreuten soweit wie möglich zu erhalten. Mit unseren Vereinsbetreuern garantieren wir eine hohe qualitative Betreuung. In der Kommunikation stehen wir für einen respektvollen Umgang und offenen Austausch.
Der rechtliche Betreuer soll sich um die zu organisierenden Angelegenheiten rechtlich kümmern. Dies unterscheidet die rechtliche Betreuung von anderen Betreuungsangeboten wie dem Ambulant Betreuten Wohnen, hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Hilfen.
Vereins- oder BerufsbetreuerInnen werden vom Betreuungsgericht nur bestellt, wenn keine geeignete ehrenamtlich tätige Person aus dem nahen sozialen Umfeld (Angehörige, Freunde) gefunden werden kann.
Unsere Aufgaben
Im Rahmen dieses Aufgabenkreises ist die Betreuerin zuständig für Antragstellungen, Schriftverkehr und Telefonaten mit Behörden, Ämtern und sonstigen Institutionen. Die Betreuerin ist verpflichtet, die Rechte des Betreuten gegenüber Behörden zu vertreten und z.B. im Fall von Ablehnungsbescheiden einen begründeten Widerspruch einzulegen oder dafür zu sorgen, dass die nötigen Unterlagen zum Antrag vorgelegt werden.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an.
Gerne beraten wir auch im persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause.
Beratung, Broschüren, Formulare
Wir beraten Sie Gerne zu den Themen:
- Betreuungsbedürftigkeit naher Angehöriger, Bekannter oder Freunde
- Über Möglichkeiten zur Betreuungsvermeidung
- Führung ehrenamtlicher Betreuungen
- Betreuungsverfügung im Sinne einer Vorsorge
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Wenn Sie sich noch weiter informieren möchten, finden Sie hier die Broschüre des Bundesjustizministeriums
Wenn Sie eine Betreuung anregen möchten, finden Sie hier das passende Formular
Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu den lokalen Betreuungsstellen auf.
Ansprechpartner für die Bewohner der Stadt Kempten
Stadt Kempten (Allgäu)
Amt für soziale Leistungen und Hilfen
Betreuungsstelle
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Telefon 0831 / 2525-5030
Telefax 0831 / 2525-5038
E-Mail Betreuungsstelle@kempten.de
Betreuung in einfacher Sprache
Ansprechpartner für die Bewohner des Landkreises Oberallgäu
Landratsamt Oberallgäu
Soziale Leistungen und Hilfen
Betreuungsstelle
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Telefon 08321 / 612-133
Telefax 08321 / 612–160
E-Mail Betreuungsstelle@lra-oa.bayern.de