Die häufigsten Fragen zu (Vorsorge)Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Fragen zur Vollmacht
Hauptsächlich bezieht sich eine Vollmacht darauf, dass eine andere Person für Sie Rechtsgeschäfte tätigen kann. Das kann der Abschluss eines Heimvertrages sein, dies kann sich auf eine medizinische Behandlung beziehen, das können aber auch finanzielle und behördliche Angelegenheiten wie Anträge sein.
Fragen zur Patientenverfügung
In Ihrer Patientenverfügung beschreiben Sie möglichst detailliert und genau, welche Behandlungen in lebensbedrohenden Situationen vorgenommen werden sollen und welche nicht. Sie beschreiben zusätzlich, wie Sie sich Ihren Sterbeprozess wünschen. An die Patientenverfügung müssen sich das Behandlungsteam, Bevollmächtigte oder Betreuer halten. Damit halten Sie Ihren Willen fest für den Fall, dass sie selbst ihn nicht mehr äußern können.
Gibt es keine Patientenverfügung wird Ihr Arzt alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen. Der Arzt ist dazu verpflichtet alles zu tun, um die Patienten am Leben zu erhalten. Über Ihre individuellen Vorstellungen weiß der Arzt nicht Bescheid, wenn Sie ihm diese nicht direkt mitteilen können oder schriftlich niedergelegt haben.
Fragen zur Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist ähnlich wie die Vollmacht ein Instrument das notwendig ist, wenn Sie nicht mehr selbst über Ihre Angelegenheiten entscheiden können.
In der Verfügung erklären Sie, dass das Betreuungsgericht eine ganz bestimmte Person zur Betreuerin bestimmen soll. Das Gericht prüft dann, ob es überhaupt notwendig ist, einen Betreuer zu bestellen und, ob die Betreuerin geeignet für diese Aufgabe ist. Sie können auch in der Verfügung festhalten, wer auf keinen Fall Betreuerin werden sollte. Haben Sie z. B. in Ihre Verfügung geschrieben, dass auf keinen Fall Ihr Nachbar Betreuer werden soll, muss das Gericht diesem Wunsch folgen.