Element10.svg
Auch ohne Erteilung einer Vorsorgevollmacht
kann ich vorsorgen.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Vorteil der Betreuungsverfügung ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Sie wählen damit von vornherein den gerichtlich kontrollierten Weg der Vorsorge.

Im Gegensatz zur Vollmacht entscheidet vor Inkrafttreten der Betreuungsverfügung ein Gericht, ob Bedarf besteht, ob der vorgeschlagene Betreuer geeignet ist. Der Vorgeschlagene wird bei Eignung dann vom Gericht zum Betreuer ernannt. Das Gericht kontrolliert dann auch den Betreuer bei seiner Tätigkeit.

Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden.

Wir empfehlen, jede Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, sowie Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen, damit das zuständige Betreuungsgericht im Bedarfsfall von deren Existenz Kenntnis hat.

 

 

Kontakt

Kontakt

Lebenshilfe Betreuungsverein Kempten e.V.
Feilbergstraße 50
87439 Kempten
Telefon 0831 - 523 260
Fax 0831/52326-50
Mail: info@btv-ke.de
Unsere telefonische Beratungszeit
jeden Donnerstag von 9 - 11 Uhr
oder gerne nach Absprache
- auch persönlich -

Beitrittserklärung

Beitrittserklärung

Download der Beitrittserklärung (PDF)

pdf icon

Quicklinks Bottom3

Quicklinks